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Praxis

Hinweise

Terminvereinbarung

Bitte nehmen Sie für die Terminvereinbarung telefonisch oder persönlich mit uns Kontakt auf. Im Verlauf ist auch eine Online-Terminvergabe geplant. 

Für die Akutsprechstunde (täglich 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr) ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Hier können Sie sich mit kurzen, unplanmäßigen Anliegen (akute Infekte, seit kurzem bestehende Rückenschmerzen,...) vorstellen. Tragen Sie gerne bei Infektsymptomen einen Mund-Nasen-Schutz.
Notfälle behandeln wir selbstverständlich jederzeit.

Nachmittagssprechstunden

Die Nachmittagssprechstunden am Dienstag und Donnerstag sind Berufstätigen, Schülerinnen und Schülern sowie den Kindervorsorgeuntersuchungen vorbehalten.

Erstvorstellung

Neue Patientinnen und Patienten bitten wir zum Termin der Erstvorstellung die Chipkarte, den Impfausweis sowie - falls vorhanden - Vorbefunde, Medikamentenplan, Allergieausweis, Zuzahlungsbefreiung und Ähnliches mitzubringen. Gerne können Sie im Vorfeld schon den Patientenaufnahmebogen ausfüllen und mitbringen.
Kinder bzw. ihre Eltern bringen bitte zusätzlich das gelbe U-Heft mit.

Bestellung von Rezepten, Überweisungen,…

Es gibt folgende Möglichkeiten zur Bestellung von Folgerezepten/-überweisungen nach Vorlage Ihrer Chipkarte:

  1. Sie können uns einen Zettel mit Ihren Wünschen abgeben oder in den Briefkasten stecken. Einen Vordruck dafür gibt es an der Anmeldung.
  2. Sie können uns Ihre Wünsche über das Kontaktformular oder telefonisch übermitteln.
  3. Sie können sich die zu unserem Computerprogramm passende App „PatMed“ herunterladen und dort - nach persönlicher Freischaltung in der Praxis - die erneut zu verordnenden Medikamente aus Ihrem aktuellen Medikamentenplan auswählen. (noch in Planung)

Die fertigen Rezepte, Überweisungen oder Verordnungen können Sie ab dem nächsten (bei hohem Aufkommen übernächsten) Werktag abholen bzw. in der Apotheke als e-Rezept einlösen. 
Unter Umständen ist vor der gewünschten Verordnung eine persönliche Vorstellung in der Sprechstunde erforderlich. 
Bei Neuverordnungen sowie unbekannten Patienten ist IMMER zuvor eine ärztliche Vorstellung notwendig.

Behandlung von Kindern

Gern behandeln wir auch Kinder ab der U7a (ca. 3 Jahre), insbesondere bei Infekten und anderen akuten Anlässen. Wir sind allerdings keine spezialisierte Kinderarztpraxis. Daher ist es möglich, dass wir Ihnen in manchen Fällen empfehlen, Ihr Kind für eine spezielle und umfassende kinderfachärztliche Betreuung in einer Kinderarztpraxis vorzustellen. Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Vermittlung.

Praxisrundgang

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